Theoretischer Unterricht Übersicht Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden. Die Mindestdauer des klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) findet Ihr in folgender Tabelle. Klasse | Anzahl | M | 2 Doppelstunden | A1, A | 4 Doppelstunden | B | 2 Doppelstunden | Wir bieten den Theorieunterricht 2 mal pro Woche in unseren Räumen in der Rümelinstraße an.
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Aktualisiert am Mittwoch, 02. Juli 2008 um 21:11 |