Klasse A1 - Motorrad-Führerschein ab 16 Was bei uns immer dazugehört: - Fahrlehrer begleitet Unterricht auf eigenem Motorrad
- Motorradbekleidung wird komplett gestellt
- Nur die tatsächliche Fahrzeit wird berechnet
- 125er Suzuki GN
Klasseninfos - Klasse A1 Gilt für: Leichtkrafträder, max. 125 ccm Hubraum, max. Leistung 11 kW Mit eingeschlossene Klassen Mindestalter: 16 Jahre Theorie (Pflicht) - Grundunterricht: 12 Doppel-Stunden, (bei Erweiterung nur 6 Doppel-Stunden)
- Spezieller Stoff: 4 Doppel-Stunden
Praxis - Grundausbildung (Dauer von Fahrschüler abhängig, nur Inhalte sind vorgegeben)
- Sonderfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dunkelheitsfahrten
Prüfung - Theorie: 30 Fragen, max. Fehlerpunkte: 9, gemeinsame Bewertung von Grund- und Zusatzstoff
- Praxis: 45 Minuten, innerorts, außerorts, unter Einschluß der Autobahn
Besonderheiten Vor Vollendung des 18 Lebensjahres darf der Fahrer nur Leichkrafträder mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h fahren. Nach der bestandenen Prüfung darf der Prüfling das Fahrzeug nur in Begleitung des Fahrlehrers zum Standort des Fahrzeugs zurückfahren. Ebenso darf ein Teilnehmer an einem Aufbauseminar bei der Fahrprobe ein Leichtkraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren.
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Aktualisiert am Dienstag, 15. Dezember 2009 um 22:05 |