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Führerschein mit 17 - Begleitendes Fahren - BF17

ab dem 1.1.2008 auch in Baden-Württemberg

Ausbildung

Im Moment können nur die Klassen B und BE erworben werden. Als Sonderregelung sind die Klassen M, L, S mit eingeschlossen und dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die BF17 Regelung gilt ausschliesslich in Deutschland, dafür aber in allen Bundesländern. Auch bei fahrten in Bundesländern die nicht am Modellversuch teilnehmen.

Die Prüfungsvorschriften oder auch Ausbildungsrichtlinien sind identisch zum "normalen ab 18" Führerschein.

Wie der Titel des Modellversuches schon sagt, darf der Inhaber des "Führerschein ab 17" nur und ausschliesslich zwingend mit einer Begleitperson fahren. Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, fällt diese Auflage weg und der normale Führerschein wird vom Landratsamt ausgestellt.

Der Begleiter und seine Pflichten

Der Begleiter oder die Begleitperson dient als Ansprechpartner und Unterstützung im Strassenverkehr, um dem Lenker des Kraftfahrzeuges Sicherheit zu geben und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.Der Begleiter bzw. die Begleiterin ist dazu verpflichtet, dem Inhaber des BF17 proaktiv und konstruktiv Hinweise und Ratschläge mitzuteilen, damit das Sicherheitsverstädnis ausgeprägt wird.

Vorraussetzungen des Begleiters

Gesetzliche Vorgaben:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • im Bestiz einer gütigen Fahrerlaubnis seit ununterbrochenen 5 Jahren
  • muss seinen Führerschein beim "Begleiten" dabei haben
  • darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg (allg. VerkehrsZentralRegister), bei der Erteilung der Prüfbescheinigung haben.

Weitere Informationen

Aktualisiert am Montag, 30. Juni 2008 um 23:09