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PKW Führerschein

Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt bei uns ist das das Landratsamt Tübingen. Sie ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung geknüpft. In Deutschland erfolgt dies nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Erwerb

Im Klartext muß man also erstmal lernen wie man ein Fahrzeug führt, also die Fahrschule besuchen und dann kann man die Prüfung ablegen.

Der Gesetzgeben hat vor die Prüfung noch eine Reihe von Pflichtunterrichtsstunden gestellt, diese werden noch ergänzt durch Fahrstunden der Grundausbildung welche nur ihnaltlich aber nicht zeitlich vorgegeben sind.

Wenn der Fahrschüler also schon alle Grundfertigkeite kennen würde bräuchte er keine Normalfahrstunden sondern nur die Sonderfahrten. Doch dies ist nun mal ja bekanntlich nicht so oft der Fall. 

Anzahl der Fahrstunden

Lassen Sie sich nicht durch die oft viel zu niedrig angegebenen Anzahlden der belegten Fahrstunden Ihrer Freunde täuschen. Meistens schwingt hier sehr viel Stolz mit, der die Wahre Anzahl der Fahrstunden die den anderen preisgegeben wird deutlich schrumpfen läßt. 

Aktualisiert am Sonntag, 29. Juni 2008 um 10:56