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EU-Führerschein

Euro-Führerschein 

Seit dem 01.01.1999 wurde der EURO-Führerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit.

Es besteht keine generelle Umtauschpflicht! Die Ausnahmen finden Sie unter Zwangsumtausch (besondere Personengruppen, die einen Umtausch ihres Papierführerscheins vornehmen lassen müssen).

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorprache in der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt erforderlich.

Falls Sie den Führerschein neu erwerben, erhalten Sie selbstverständlich sofort einen EU-Führerschein! 

Aktualisiert am Sonntag, 29. Juni 2008 um 10:58